Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Floriani Apotheke ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://floriani-apotheke.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Die folgenden Inhalte entsprechen aus den angegebenen Gründen nicht den Barrierefreiheitsanforderungen:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsvorschriften

  • Unzureichender Kontrast bei Call-to-Action-Buttons und Überschriften: Einige Call-to-Action-Buttons und Überschriften weisen aufgrund der Schriftgröße ein unzureichendes Kontrastverhältnis auf, insbesondere auf Mobilgeräten (WCAG 1.4.3). Wir entwickeln eine responsive Lösung, die auf allen Geräten barrierefrei ist, optisch ansprechend bleibt und die SEO-Performance verbessert.
  • Falsche Überschriftenhierarchie: Auf einigen Seiten gibt es Sprünge in der Überschriftenreihenfolge (z. B. von h1 zu h3), was die Navigation für Screenreader-Nutzer erschweren kann (WCAG 1.3.1). Wir arbeiten an einer Korrektur, die die Barrierefreiheit und die semantische Struktur für SEO optimiert.
  • Fehlender Fokusindikator: Die Bilder-Galerie, die Schaltfläche zum Öffnen der Google-Bewertungen und die Auswahl von Kalendertagen zeigen bei Tastaturnavigation keinen sichtbaren Fokusindikator, was die Bedienbarkeit einschränkt (WCAG 2.4.7). Wir entwickeln eine Lösung, die die Zugänglichkeit verbessert und optisch zur Website passt.
  • Fehlende Alt-Texte bei Bildern: Einigen Bildern fehlen alternative Texte (Alt-Texte), was die Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzer beeinträchtigt (WCAG 1.1.1). Wir arbeiten an der Ergänzung aussagekräftiger Alt-Texte, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  • Overlay-Text auf Bildern: Text, der über Bildern liegt, kann je nach Hintergrundbild ein unzureichendes Kontrastverhältnis aufweisen (WCAG 1.4.3). Wir arbeiten an einer responsiven Lösung, die auf allen Geräten barrierefrei ist und optisch zur Website passt.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Überprüfung der Website auf Konformität mit WCAG 2.1 AA von "Die Marketing Nerds" durchgeführt, unter Verwendung des WordPress Plugins Accessibility Checker von Equalize Digital (https://equalizedigital.com/) und dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (https://wave.webaim.org/).

Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.06.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Haben Sie Hinweise oder Anmerkungen zu Barrierefreiheitsproblemen auf unserer Website? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie über bestehende Barrieren und erläutern, welche Ausnahmen wir vorgenommen haben. Ihre Fragen beantworten wir so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen! Sie erreichen uns unter folgender Adresse:

Floriani-Apotheke
Mag. Pharm. Doris Leykauf KG
8054 Graz, Kärntner Straße 410/412
Tel.: 0316 / 28 36 42 0
Fax: 0316 / 28 36 42 5
Mail: office@floriani-apotheke.at

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.